Guido Brogle ist im Dorf Wittnau AG als Sohn von Bertha und Hans Brogle aufgewachsen. Die ersten 19 Jahre hat er im Dorf gelebt und nach der obligatorischen Schule eine Lehre als Elektromonteur in der Firma Rickenbach, Oberfrick, absolviert. Anschliessend hat er sich in Lausanne, London, Paris, Basel und Zürich weitergebildet.
Guido Brogle hat den Kontakt zu vielen Leuten im Dorf immer aufrecht erhalten, wo immer er sich auch auf der Welt aufgehalten hat, aber auch durch sein Elternhaus, welches er zu einem 5-Familien-Haus hat umbauen lassen.
Als mehrsprachiger Fachmann im Ingenieur-, Marketing- und Managementwesen hat er bei der ABB und in der Privatindustrie in leitender Funktion Karriere gemacht und 1978 die Firma ELBRO AG gegründet.
Die Elbro AG hat er zum international tätigen, erfolgreichen Elektronik-Unternehmen aufgebaut. Wegen fehlender Nachfolge in der Familie hat er das Unternehmen nach 35 Jahren verkauft. Er investiert nun einen Teil seines Vermögens in die Guido-Brogle-Stiftung.
Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung von bedürftigen Personen und steuerbefreiten wohltätigen Institutionen in Wittnau AG. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch die Ausrichtung von Beiträgen an steuerbefreite Einrichtungen für ältere Bewohner der Gemeinde Wittnau AG wie Alterswohnungen, Alters- und Pflegeheime etc.; sowie an kirchliche, kulturelle, gemeinnützige, sportliche Institutionen - welche steuerbefreit sind - in der Gemeinde Wittnau AG zur Förderung der einheimischen Dorfkultur. Direkthilfen können auch bedürftigen Personen in Wittnau AG zukommen. Es sollen aber keine Leistungen für Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde übernommen werden müssten.
Sekundär können - mit Mitteln, die für die Erreichung des vorgenannten Stiftungszwecks nicht benötigt werden - gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen in der Schweiz unterstützt werden, welche sich um Menschen mit Behinderung oder in schwierigen Situationen kümmern oder Ferien für behinderte Kinder ermöglichen, insbesondere die Vereine Procap Schweiz und Arche Zürich.
Bitte machen Sie sich mit der Definition von Bedürftigkeit sowie den Kriterien für Unterstützungsleistungen vertraut, bevor Sie einen Antrag einreichen.
Wenn das Einkommen und Vermögen einer Person nicht ausreicht, um ihren Unterhaltsbedarf (Lebensunterhalt, Wohnkosten und Kosten für medizinische Grundversorgung) zu decken. Es wird dabei auf die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (Schweizerische Konferenz für die Sozialhilfe SKOS ) abgestellt.
Gesuchstellende haben der Stiftung fundierte Unterlagen und Informationen einzureichen, welche ihre finanziellen Verhältnisse aufzeigen (wie Steuererklärung, Bankbelege, etc.)
und die besonderen Umstände für die Gesuchs-Einreichung dokumentieren.
Der Stiftungsrat beurteilt bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen folgende Kriterien: